Allgemeine Geschäftsbedingungen
PC-Support & Reparaturen
1. PC-Support & Reparaturen
1.1Garantieleistungen
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass hvapc keine Eingangsprüfungen der vom Hersteller/Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Gewährleistung von hvapc für die von ihm gekauften Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Lieferanten. Der Kunde anerkennt, dass sich auf Grund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Hersteller / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt.
Sämtliche Garantieleistungen können nur auf die von hvapc installierten Software-Komponenten gewährt werden, welche sich zum Zeitpunkt der Auslieferung von hvapc im Gerät befunden haben. Auf nachträglich eingebaute Erweiterungen kann kein Garantieanspruch erhoben werden. Defekte durch Softwarefehler, Treiber, Konfigurationen, unsachgemässe Wartung, Blitzschlag, Eingriff Dritter, Modifikationen, Reparaturversuche, unsachgemässe Benutzung etc. fallen nicht unter die Garantiebestimmungen. Die Reparaturen welche 60 Wochentage überdauern, wird dem Kunden ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Garantiezeit für Neugeräte beträgt 2 Jahren nach schweizerischem Gesetz.
1.2 PC-Support
Vor der Ausführung von Servicearbeiten im Rahmen des Jahresabonnementes wird der Kunde telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Firma hvapc ist berechtigt, Servicearbeiten ausschliesslich mittels Fernwartung auszuführen.
1.3 Datensicherung:
Die Datensicherung ist in jedem Fall Sache des Kunden. hvapc übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Datenverluste während der Ausführung der Auftragsarbeiten.
1.4 Reparaturen
Wenn das zu reparierende Produkt nicht im Rahmen der Garantieleistungen repariert werden kann, trägt der Kunde die Kosten für die entsprechenden Reparaturleistungen. Die Firma hvapc übernimmt keine Haftung bei Transportschäden im Rahmen von Reparaturleistungen.
1.5 Kostenvoranschläge
Wenn nicht ausdrücklich verlangt, werden Reparaturen ohne Kostenvoranschlag ausgeführt.
1.6 Haftungsausschluss
hvapc haftet in keinem Fall für Folgeschäden aller Art, welche durch unsachgemässe Handhabung in irgendeiner Weise entstanden sind.
2. Verkauf & Retouren
2.1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von hvapc erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäfsbedingungen, auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käüfers wir hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftich bestätigen.
2.2 Angebot
Die Angebote der hvapc in Preislisten und der Homepage sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die hvapc erst nach Kunden Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte, und sonstige Leistungen) sind nur als Richterte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2.3 Preise
Massgebend sind die Preislisten und der Homepage von hvapc. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
2.4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die hvapc steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der hvapc durch Zulieferanten und Hersteller.
2.5 Gewährleistung
Die Gewährleisung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum an hvapc. Werden unsere Betriebs- oder Wartunganweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unachgemässe Benutzung, Lagerung, und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist, Unwesentlich Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus usw. ist ausgeschlossen. Gewährleisungsansprüche gegen hvapc stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenvertrages des Hersteller.
2.6 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit der Kopie der Rechnung an hvapc zur Reparatur angeliefert wird. Die Rücksendung der Produkte hat in der Originalverpackung sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen und geöffnete Software sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten kein neuen Gewährleisungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu repariernden Geräte dafür zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
2.7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung eigentum der hvapc.
2.8 Zahlung
Die Rechnung weden per Post oder per E-Mail versentet, die Zahlung sind innert 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.9 Urheberrecht / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer alleinzum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen suf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenvertages des Hersteller.
2.10 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist intergrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
2.11 Gerichtsstand
Solothurn ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
1.1Garantieleistungen
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass hvapc keine Eingangsprüfungen der vom Hersteller/Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Gewährleistung von hvapc für die von ihm gekauften Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Lieferanten. Der Kunde anerkennt, dass sich auf Grund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Hersteller / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt.
Sämtliche Garantieleistungen können nur auf die von hvapc installierten Software-Komponenten gewährt werden, welche sich zum Zeitpunkt der Auslieferung von hvapc im Gerät befunden haben. Auf nachträglich eingebaute Erweiterungen kann kein Garantieanspruch erhoben werden. Defekte durch Softwarefehler, Treiber, Konfigurationen, unsachgemässe Wartung, Blitzschlag, Eingriff Dritter, Modifikationen, Reparaturversuche, unsachgemässe Benutzung etc. fallen nicht unter die Garantiebestimmungen. Die Reparaturen welche 60 Wochentage überdauern, wird dem Kunden ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Garantiezeit für Neugeräte beträgt 2 Jahren nach schweizerischem Gesetz.
1.2 PC-Support
Vor der Ausführung von Servicearbeiten im Rahmen des Jahresabonnementes wird der Kunde telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Firma hvapc ist berechtigt, Servicearbeiten ausschliesslich mittels Fernwartung auszuführen.
1.3 Datensicherung:
Die Datensicherung ist in jedem Fall Sache des Kunden. hvapc übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Datenverluste während der Ausführung der Auftragsarbeiten.
1.4 Reparaturen
Wenn das zu reparierende Produkt nicht im Rahmen der Garantieleistungen repariert werden kann, trägt der Kunde die Kosten für die entsprechenden Reparaturleistungen. Die Firma hvapc übernimmt keine Haftung bei Transportschäden im Rahmen von Reparaturleistungen.
1.5 Kostenvoranschläge
Wenn nicht ausdrücklich verlangt, werden Reparaturen ohne Kostenvoranschlag ausgeführt.
1.6 Haftungsausschluss
hvapc haftet in keinem Fall für Folgeschäden aller Art, welche durch unsachgemässe Handhabung in irgendeiner Weise entstanden sind.
2. Verkauf & Retouren
2.1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von hvapc erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäfsbedingungen, auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käüfers wir hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftich bestätigen.
2.2 Angebot
Die Angebote der hvapc in Preislisten und der Homepage sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die hvapc erst nach Kunden Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte, und sonstige Leistungen) sind nur als Richterte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2.3 Preise
Massgebend sind die Preislisten und der Homepage von hvapc. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
2.4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die hvapc steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der hvapc durch Zulieferanten und Hersteller.
2.5 Gewährleistung
Die Gewährleisung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum an hvapc. Werden unsere Betriebs- oder Wartunganweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unachgemässe Benutzung, Lagerung, und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist, Unwesentlich Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus usw. ist ausgeschlossen. Gewährleisungsansprüche gegen hvapc stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenvertrages des Hersteller.
2.6 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit der Kopie der Rechnung an hvapc zur Reparatur angeliefert wird. Die Rücksendung der Produkte hat in der Originalverpackung sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen und geöffnete Software sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten kein neuen Gewährleisungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu repariernden Geräte dafür zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
2.7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung eigentum der hvapc.
2.8 Zahlung
Die Rechnung weden per Post oder per E-Mail versentet, die Zahlung sind innert 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.9 Urheberrecht / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer alleinzum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen suf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenvertages des Hersteller.
2.10 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist intergrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
2.11 Gerichtsstand
Solothurn ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.